Rothenburg ob der Tauber. Derzeit sind Schreiben der DMG (Deutsche Messwesen GmbH) im Umlauf, die bei Kundinnen und Kunden für Verunsicherung sorgen. Darin wird u. a. mit kostenloser Installation eines Smart Meters geworben und reduzierte Netzentgelte in Aussicht gestellt. Diese Aussagen sind nicht pauschal korrekt.
Vorab weist die Stadtwerke Rothenburg o.d.T. GmbH (Stadtwerke GmbH) darauf hin, dass die DMG Deutsche Messwesen GmbH nicht im Auftrag der Stadtwerke GmbH, eines von ihr beauftragten Dienstleisters oder einer Behörde handelt.
Wann wird ein Smart Meter Einbau Pflicht?
Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt in Deutschland schrittweise nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Zu den gesetzlichen Pflichteinbaufällen gehören insbesondere Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, bestimmte Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung sowie Fälle mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wie Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher.
Wer führt den Pflichteinbau durch?
Gesetzlich verpflichtende Zählereinbauten werden durch den „grundzuständigen Messstellenbetreiber“ durchgeführt. Im Netzgebiet Rothenburg ob der Tauber ist dies die Stadtwerke GmbH.
Betroffene Kundinnen und Kunden werden mindestens drei Monate vorab schriftlich informiert – die Montage ist kostenlos.
Daher muss nicht jeder Privathaushalt kurzfristig selbst einen Smart Meter bestellen. Ist ein gesetzlich vorgesehener Einbau erforderlich, kümmert sich die Stadtwerke GmbH um die Umsetzung ganz automatisch.
Für Kundinnen und Kunden besteht demnach keine Verpflichtung, auf ein Schreiben der DMG zu reagieren oder kurzfristig einen Vertrag beziehungsweise einen Termin für einen Zählerwechsel zu vereinbaren.
Kein automatischer Preisvorteil – Kosten des DMG-Angebots beachten
Besondere Aufmerksamkeit empfiehlt die Stadtwerke GmbH bei Aussagen zu finanziellen Vorteilen. Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu reduzierten Netzentgelten. Die im Schreiben genannten reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG setzen insbesondere eine entsprechend angemeldete steuerbare Verbrauchseinrichtung voraus. Sie entstehen nicht dadurch, dass Kundinnen und Kunden die DMG als sogenannten „wettbewerblichen Messstellenbetreiber“ beauftragen.
Hinzu kommt: Das Angebot der DMG ist nicht kostenfrei! Nach den aktuell veröffentlichten Konditionen verlangt die DMG 99 Euro pro Jahr für den Smart-Meter-Betrieb; zudem wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten genannt.
Beim „grundzuständigen Messstellenbetreiber“, der Stadtwerke GmbH, gelten dagegen die gesetzlichen Preisobergrenzen. So dürfen beispielsweise einem Anschlussnutzer bei einem Jahresstromverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh höchstens 40 Euro brutto pro Jahr für den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt werden.
In diesem Verbrauchsbereich stehen damit 99 Euro jährlich bei der DMG einem vom Anschlussnutzer zu tragenden Betrag von höchstens 40 Euro jährlich beim grundzuständigen Messstellenbetreiber gegenüber. Das sind 59 Euro mehr pro Jahr. Ein Wechsel zur DMG bietet insoweit keinen Preisvorteil; vielmehr können gegenüber dem „grundzuständigen Messstellenbetrieb“ höhere Messstellenbetriebskosten entstehen.
Fazit
Die Stadtwerke GmbH gibt ihren Kundinnen und Kunden folgende Tipps:
- Prüfen Sie Absender und Inhalt des Schreibens sorgfältig.
- Beachten Sie, dass die DMG Deutsche Messwesen GmbH nicht im Auftrag der Stadtwerke GmbH handelt.
- Lassen Sie sich nicht durch kurze Fristen oder Terminangebote unter Druck setzen.
- Der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu einer finanziellen Vergünstigung. Prüfen Sie die zusätzlichen Messstellenbetriebskosten und die Vertragslaufzeit.
- Der Rollout intelligenter Messsysteme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben schrittweise. Sofern bei einem Haushalt ein entsprechender Zählerwechsel vorgesehen ist, erfolgt die Information rechtzeitig und automatisch durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber – die Stadtwerke GmbH.
Die Stadtwerke GmbH steht ihren Kundinnen und Kunden bei Fragen zum Thema Smart Meter, Zählerwechsel und Messstellenbetrieb gerne im Kundencenter im Steinweg 25 oder telefonisch unter der Service-Rufnummer 09861.9477-0 beratend zur Seite.
