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THG-Prämie sichern

Geld verdienen mit dem E-Fahrzeug

Treiben Sie mit der Stadtwerke Rothenburg o.d.T. GmbH die Elektromobilität aktiv voran. Als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs können Sie die gesetzlich vorgesehene THG-Quote für Ihr Fahrzeug nutzen. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote können Sie die Ihrem Elektrofahrzeug zugeordnete THG-Quote vermarkten lassen und sich eine Prämie sichern. Die Stadtwerke Rothenburg o.d.T. GmbH unterstützt Sie dabei.

Schritt für Schritt zu Ihrer Prämie

  • Füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus, laden Sie eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hoch und senden den Antrag ab
  • Wir bündeln die eingehenden Anträge und reichen sie beim Umweltbundesamt ein
  • Das Umweltbundesamt prüft die Angaben und bestätigt die THG-Quote
  • Anschließend zahlen wir die Prämie an Sie aus


Art der Zulassung *
Ist das Fahrzeug auf eine Privatperson oder ein Unternehmen zugelassen ist? Bei Fahrzeugflotten mit mehr als 10 Fahrzeugen wenden Sie sich gerne direkt an unseren Technischen Vertrieb: technischer-vertrieb@stadtwerke-rothenburg.de
Fahrzeugklasse *
Für welche Fahrzeugklasse gem. Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld J möchten Sie die THG-Prämie beantragen?
THG-Antragsjahr *
Für welches Jahr möchten Sie die THG-Prämie beantragen?
Automatische Verlängerung
Wenn aktiviert, melden wir Ihr Fahrzeug jedes Jahr automatisch erneut an und sichern Ihre THG-Prämie. Kündigung jederzeit zum Folgejahr möglich.
Ihre voraussichtliche THG-Prämie
0 EUR
Berechnet auf Basis der angegebenen Daten. Auszahlung nach Bestätigung vom Umweltbundesamt.

Voraussichtliche Auszahlung zzgl. MwSt.

Ziehe Dateien hier her oder Durchsuchen Maximale Dateigröße: 10MB
Fahrzeugschein Vorderseite, aufgeklappt (.jpeg, .jpg, .png oder .pdf, max. 10 MB)
Beispiel einer vollständig aufgeklappten Fahrzeugschein-Vorderseite

Für die Auszahlung Ihrer THG-Prämie fordert der Gesetzgeber von uns als Nachweis ein Foto der Vorderseite des Fahrzeugscheines. Mit diesem können wir die komplette Abwicklung für Sie übernehmen. Bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit und darauf, dass der Fahrzeugschein vollständig abgebildet ist.

Wurde für das Fahrzeug im selben Kalenderjahr bereits eine Bescheinigung für die THG-Quote ausgestellt, sei es durch den E-Mobilisten oder einen früheren Halter, besteht kein Anspruch auf die Gutschrift.

Angaben zum Antragsteller / Fahrzeughalter

Kontodaten

Kontoinhaber des Auszahlungskontos
IBAN des Auszahlungskontos

Fahrzeugdaten

Gem. Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld E
Bestätigung Antrag *
ALTCHA *

 

 

Comic THG-Quote, Geld verdienen mit dem E-Fahrzeug

 

 

FAQ zur THG-Quote

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzliches Instrument zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor.

Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen können die für ihr Fahrzeug anrechenbare Strommenge zur THG-Quotenvermarktung übertragen. Die daraus entstehende THG-Quote wird von uns vermarktet. Dafür erhalten Sie die THG-Prämie.

Wir bündeln THG-Quoten von Elektrofahrzeugen. Hierdurch entstehen beim Verkauf an quotenpflichtige Mineralölunternehmen bessere Konditionen, von denen Sie profitieren. Der Vorteil für Sie: Als Halter eines reinen, in Deutschland zugelassenen Elektrofahrzeugs übertragen Sie die THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs einmalig für ein Kalenderjahr an die Stadtwerke Rothenburg o.d.T. GmbH (eine doppelte Vermarktung ist demnach ausgeschlossen). Im Anschluss lehnen Sie sich entspannt zurück, denn wir übernehmen alles Weitere für Sie: Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen und nach dem Verkauf der THG-Quote erhalten Sie von uns automatisch eine pauschale Prämie ausbezahlt.

Grundsätzlich kann jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen, reinen Batterieelektrofahrzeugs (BEV) die THG-Prämie beantragen.

Entscheidend ist die Angabe der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Hybrid-, Plug-in-Hybrid-, Erdgas-, Wasserstoff- sowie reine Verbrennerfahrzeuge sind nicht für die THG-Prämie berechtigt.

Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind bzw. über die erforderlichen Rechte zur Vermarktung der THG-Quote verfügen.

Nein. Die THG-Prämie eines Fahrzeuges kann pro Jahr nur einmal beantragt werden.

Für das laufende Quotenjahr gilt die jeweilige Frist bis zum 31. Oktober. Alle nach Ablauf der jeweiligen Frist eingereichten Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Höhe der Prämienauszahlung kann sich von Jahr zu Jahr ändern und ist außerdem von der Fahrzeugklasse bzw. dem jeweiligen Vermarktungsmodell abhängig. Die aktuell für Ihr Fahrzeug angebotene Prämie wird Ihnen im Rahmen der Beantragung im Online-Formular angezeigt.

Die Auszahlung hängt von der Zertifizierung des Antrages durch das Umweltbundesamt ab. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt mehrere Monate.

Nach erfolgreicher Bestätigung erfolgt die Auszahlung innerhalb von 3 Wochen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Für die Beantragung der THG-Prämie fallen keine Gebühren oder Kosten für Sie an.