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Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung

nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegen. Gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir folgende Hochlastzeitfenster:

 

1. Mittelspannung

Jahreszeit Hochlastzeitraum 2025 Hochlastzeitraum 2026
Winter 08:15 bis 11:30 Uhr
12:00 bis 13:15 Uhr
08:15 bis 08:30 Uhr
09:00 bis 11:30 Uhr
12:00 bis 14:15 Uhr
15:00 bis 18:00 Uhr
Frühling keine keine
Sommer keine keine
Herbst 10:45 bis 11:30 Uhr 09:45 bis 11:15 Uhr

2. Umspannung MS / NS

Jahreszeit Hochlastzeitraum 2025 Hochlastzeitraum 2026
Winter 11:00 bis 12:15 Uhr
16:30 bis 18:45 Uhr
12:00 bis 13:15 Uhr
16:30 bis 18:30 Uhr
Frühling keine keine
Sommer keine keine
Herbst keine keine

3. Niederspannung

Jahreszeit Hochlastzeitraum 2025 Hochlastzeitraum 2026
Winter 11:15 bis 12:15 Uhr
16:30 bis 18:45 Uhr
10:45 bis 13:30 Uhr
16:30 bis 18:45 Uhr
Frühling keine 12:15 bis 12:30 Uhr
Sommer keine keine
Herbst keine keine

 

Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage, Brückentage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten/Schwachlastzeiten. Die Hochlastzeitfenster können jährlich aktualisiert werden.

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der BNetzA erfüllt sein. Insbesondere sind das:

  • Eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500,00 EUR betragen.
  • Der maximale Energiebezug (Maximallast) des Netzkunden innerhalb der Hochlastzeitfenster muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen: HS 10%, HS/MS 20%, MS 20%, MS/NS 30%, NS 30% und es muss eine Mindestverlagerung von 100 kW vorliegen

Information zur Beantragung
Auf den Internetseiten der BNetzA ist ein Leitfaden für den Antrag veröffentlicht. Alle Punkte der dort aufgeführten Checkliste müssen erfüllt sein. Für die Antragstellung ist eine Vereinbarung mit der Stadtwerke Rothenburg o.d.T. GmbH notwendig. Für deren Ausarbeitung benötigen wir die in der Checkliste genannten Punkte im Vorfeld der Bearbeitung.